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autopartei.ch sagt JA zum Tierschutzanwalt und NEIN zur Senkung des Rentenumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge

PRÄSIDIUM auto-partei.ch

Aktuelle Medieninformation
Egerkingen, 30.01.2010

autopartei.ch sagt JA zum Tierschutzanwalt und NEIN zur Senkung des Rentenumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge

Die Delegierten der auto-partei.ch haben an der heute in Wangen an der Aare durchgeführten Delegiertenversammlung die Abstimmungsparolen für die Eidgenössische Volksabstimmung vom 7. März 2010 gefasst.

JA zur Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)“

Mit dem knappen Ergebnis von einer Stimme Differenz beschlossen die Delegierten der auto-partei.ch den Tieren eine Stimme zu geben und der so genannten Tierschutzanwalt-Initiative zuzustimmen. Nachdem Ursula Walther, Thunstetten, die Ziele der Initiative erläutert hatte, entbrannte unter den Delegierten eine intensive und auch emotionale Diskussion. Das Lager der Gegner befand, dass die bestehenden Gesetze genügten und dass der Tierschutzanwalt Tierquälereien nicht verhindern könne. Die Befürworter argumentierten, dass gequälte Tiere sich nicht wehren können und wenigstens vor Gericht eine eigene Stimme bekommen sollten. Zudem werde mit der Annahme der Initiative ein Zeichen zugunsten des Tierschutzes gesetzt, welches auch von milde gestimmten Richtern, die Tierquälereien mit läppischen Strafen ahnden, verstanden wird.

NEIN zum Bundesgesetz über die berufliche Alters, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Mindestumwandlungssatz)

Das Präsidium der auto-partei.ch verzichtete auf eine Empfehlung zu dieser Vorlage. Ein Streitgespräch zwischen Ehrenpräsident Jürg Scherrer, Biel, als Befürworter und Präsidiumsmitglied Heinz Wegmann, Ringgenberg, als Gegner sollte den Delegierten die Entscheidungsfindung ermöglichen. Jürg Scherrer befürchtete, dass ohne Senkung des Umwandlungssatzes die Pensionskassen und Versicherer in finanzielle Engpässe geraten könnten. Dass der Deckungsgrad zahlreicher Kassen noch weiter fallen würde und so Sanierungsmassnahmen von den aktiven Versicherten geleistet werden müsste. Auch werde die Senkung wegen der steigenden Lebenserwartung nötig. Heinz Wegmann erwähnte dass die demografische Entwicklung bereits vor fünf Jahren mit der Senkung des Umwandlungssatzes 7,2 auf 6,8 berücksichtigt wurde. Bei einer umsichtigen und vor allem langfristig orientierten Anlagepolitik müsse ein Umwandlungssatz von 6,8 weiterhin möglich bleiben. Ausserdem habe sich die finanzielle Lage der Pensionskassen in den vergangenen zwölf Monaten wieder deutlich verbessert. Die Delegierten, welche sich mit Fragen und Argumenten intensiv am Streitgespräch beteiligten, beschlossen danach mit einem Stimmenverhältnis von 65 zu 35 Prozent bei einigen Enthaltungen die NEIN-Parole.

JA zum Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen

Vorgängig zu den beiden anderen Vorlagen erläuterte Vizepräsident Benno Betschart, Meggen, die Vorlage, für welche das Präsidium der Versammlung die JA-Parole empfahl. Der Referent verwies darauf, dass eine einheitliche Regelung in der ganzen Schweiz Klarheit schaffe. Dies sei zum Vorteil der Forschenden und auch der Personen, an welchen die Forschung durchgeführt werden soll. Aus Versammlungskreisen wurde die Frage aufgeworfen, ob dazu tatsächlich ein Verfassungsartikel notwendig sei. Die Grundsätze zur Forschung am Menschen können auch in die Bundesgesetzgebung aufgenommen werden. Die Versammlung folgte schliesslich dem Vorschlag des Präsidiums und beschloss bei vier Gegenstimmen die JA-Parole.

Auskünfte erteilt:

Heinz Wegmann
Medienverantwortlicher auto-partei.ch
Tel.: 079 356 43 12
E-Mail: h.wegmann@quicknet.ch

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Autor:
Heinz Wegmann
Veröffentlicht am:
17:57:29 30.01.2010
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